Wir prüfen den Einzelfall, erstellen die Unterlagen und begleiten den Antrag beim Bezirksamt.
Ob eine Werbeanlage in Berlin genehmigt werden muss, hängt von Größe, Beleuchtung, Anbringungsort und Lage des Gebäudes ab. Kleine Schilder an der Stätte der Leistung sind häufig verfahrensfrei, größere, beleuchtete oder in den Straßenraum ragende Anlagen brauchen meist eine Baugenehmigung, teils zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. WerbeTechnik Berlin prüft den Einzelfall, erstellt die Unterlagen und begleitet den Antrag.
Wir sind kein Planungsbüro und keine Rechtsberatung — aber wir liefern die Unterlagen, die das Amt sehen will.
Einschätzung, ob Ihre geplante Anlage genehmigungsrelevant ist.
Ansichtszeichnung mit Maßen, Montagedetail und Lageplanauszug.
Darstellung der Anlage am Gebäude — häufig verlangt und immer hilfreich.
Unterstützung bei Einreichung und bei Nachforderungen des Bezirksamts.
Entscheidend sind vier Fragen: Wie groß ist die Anlage? Ist sie beleuchtet? Ragt sie in den öffentlichen Straßenraum? Und sitzt sie an der Stätte der Leistung — also dort, wo das Unternehmen tatsächlich arbeitet — oder handelt es sich um Fremdwerbung? Kleine, unbeleuchtete Schilder am eigenen Betrieb sind häufig verfahrensfrei. Beleuchtete Anlagen, Ausleger über dem Gehweg und großformatige Fassadenwerbung sind es in der Regel nicht.
Zusätzliche Auflagen bringen Erhaltungsgebiete, Denkmalschutz und örtliche Gestaltungssatzungen mit sich. Deshalb prüfen wir den konkreten Standort, bevor ein Angebot erstellt wird.
Lage, Gebäude, Schutzstatus und geplante Anlage bewerten.
Verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig — mit Begründung.
Zeichnungen, Montagedetail und Fotomontage erstellen.
Antrag beim zuständigen Bezirksamt, Antragsteller bleibt der Bauherr.
Rückfragen beantworten, nach Erteilung Montage terminieren.
Die Verwaltungsgebühren liegen bei einfachen Anlagen oft im Bereich von 100 bis 500 €. Dazu kommt unser Aufwand für Zeichnungen und Antragsunterlagen. Die Bearbeitung dauert üblicherweise 4 bis 8 Wochen, bei Denkmalschutz oder Nachforderungen länger.
Sobald die Anlage eine gewisse Größe überschreitet, beleuchtet ist, in den öffentlichen Raum ragt oder nicht an der Stätte der Leistung sitzt. Den Einzelfall prüfen wir anhand von Standort und Entwurf.
Die Verwaltungsgebühren liegen bei einfachen Anlagen oft im Bereich von 100 bis 500 €. Dazu kommt unser Aufwand für Zeichnungen und Antragsunterlagen.
Üblich sind 4 bis 8 Wochen. Bei Denkmalschutz, Erhaltungsgebieten oder Nachforderungen kann es länger dauern.
In der Regel Lageplan, Ansichtszeichnung mit Maßen, Montagedetail, Fotomontage am Gebäude und die Zustimmung des Eigentümers.
Das Bezirksamt kann Rückbau verlangen und ein Bußgeld verhängen. Die Kosten für Demontage und Neuaufbau trägt dann der Betreiber.
Wir erstellen alle zeichnerischen Unterlagen und begleiten die Einreichung. Antragsteller bleibt der Bauherr bzw. Betreiber der Anlage.
Standort und geplante Anlage nennen — Sie bekommen eine Einschätzung, bevor etwas produziert wird.