Vier Kriterien entscheiden — und in Erhaltungsgebieten gelten zusätzlich eigene Regeln.
Ob eine Werbeanlage in Berlin genehmigt werden muss, hängt vor allem von vier Punkten ab: Größe, Beleuchtung, Anbringungsort und der Frage, ob sie an der Stätte der Leistung steht. Kleine, unbeleuchtete Schilder am eigenen Betrieb sind häufig verfahrensfrei. Beleuchtete Anlagen, Ausleger über dem Gehweg und großformatige Fassadenwerbung sind es meist nicht. Verfahren dauern üblicherweise 4 bis 8 Wochen.
An diesen Punkten entscheidet sich der Regelfall.
Kleine Schilder sind eher unkritisch, großflächige Anlagen eher nicht.
Beleuchtete Anlagen werden deutlich häufiger als genehmigungspflichtig behandelt.
Alles, was in den öffentlichen Straßenraum ragt, braucht meist eine Erlaubnis.
Werbung am eigenen Betrieb wird anders bewertet als Fremdwerbung.
Neben der Bauordnung gibt es drei Ebenen, die im Alltag regelmäßig unterschätzt werden. Erstens Erhaltungsgebiete: Dort kann zusätzlich eine erhaltungsrechtliche Genehmigung nötig sein, auch für Anlagen, die sonst verfahrensfrei wären. Zweitens Denkmalschutz: Bei geschützten Gebäuden ist die Denkmalbehörde zu beteiligen, was Zeit und Auflagen bedeutet. Drittens Sondernutzung: Ragt die Anlage über öffentliches Straßenland, kommt zur baurechtlichen Seite eine straßenrechtliche Erlaubnis hinzu.
Unabhängig davon gilt bei Mietobjekten immer: Ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers wird nichts montiert.
Standort, Gebäude und geplante Anlage bewerten.
Zeichnungen, Montagedetail und Fotomontage erstellen.
Schriftliche Zustimmung des Eigentümers einholen.
Antrag beim zuständigen Bezirksamt.
Nach Erteilung Montage terminieren.
Die Verwaltungsgebühren liegen bei einfachen Anlagen häufig zwischen 100 und 500 €. Die Bearbeitung dauert üblicherweise 4 bis 8 Wochen, bei Denkmalschutz, Erhaltungsgebieten oder Nachforderungen länger. Dazu kommt der Aufwand für die zeichnerischen Unterlagen.
Kleine, unbeleuchtete Schilder an der Stätte der Leistung sind in Berlin häufig verfahrensfrei. Größe, Beleuchtung und Lage können das ändern.
Sie werden deutlich häufiger als genehmigungspflichtig behandelt — insbesondere an Fassaden und bei Auslegern.
Üblich sind 4 bis 8 Wochen. Denkmalschutz und Nachforderungen verlängern die Bearbeitung.
Die Verwaltungsgebühren liegen bei einfachen Anlagen häufig zwischen 100 und 500 €, dazu kommt der Aufwand für die Unterlagen.
Das Bezirksamt kann den Rückbau verlangen und ein Bußgeld verhängen. Demontage und Neuaufbau gehen zulasten des Betreibers.
Bei Mietobjekten immer. Meist genügt eine schriftliche Zustimmung mit Montagezeichnung.